Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen VvB-Concept GmbH
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VvB-Concept GmbH
A. Der Vertrag
1. Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen, ausdrücklich und formell von der VvB-Concept GmbH schriftlich bekräftigt, werden alle Verkäufe unter den untenstehenden Klauseln und allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen gehalten. Im Zweifelsfall ist die deutsche Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen auf anderssprachige Fassungen vorrangig.
2. Die VvB-Concept GmbH lehnt alle allgemeinen sowie besonderen Verkaufsbedingungen, die in den vom Kunden abgefassten Unterlagen vorkommen, ab. Nur die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen sind zutreffend.
3. Aufträge, auch wenn diese den Vertretern der VvB-Concept GmbH übermittelt werden, werden erst nach schriftlicher Bestätigung seitens eines Geschäftsführers der VvB-Concept GmbH bestätigt. Jede Änderung oder Hinzufügung, die mündlich, per Post, Fax, E-Mail oder auf anderem Wege vorgenommen wird, wird erst nach schriftlicher Bestätigung seitens eines Geschäftsführers der VvB-Concept GmbH bestätigt.
4. Angebote sind unverbindlich und beinhalten keine Verpflichtung seitens der VvB-Concept GmbH.
5. Bei Bestätigung eines Auftrags werden alle vereinbarten Preise, Bedingungen und Bestimmungen gültig. Bemerkungen und/oder Uneinigkeiten müssen per Einschreiben und innerhalb von 7 Tagen nach Bestätigung der Auftragsbestätigung kenntlich gemacht werden. Bemerkungen/Uneinigkeiten, die später verschickt werden, nicht akzeptiert.
6. Die VvB-Concept GmbH ist berechtigt, auch während der Durchführung des Auftrags, vom Kunden Zahlungsgarantien zu verlangen. Falls solche Garantien nicht innerhalb von sieben Tagen erteilt werden, ist die VvB-Concept GmbH berechtigt, alle Lieferungen teilweise oder vollständig zu unterbrechen und die Auflösung des Vertrages mit einem Schadenersatz zu fordern.
7. Im Fall eines Auftrags mit vereinbarter Zahlung durch Dritte bei Lieferung, wird der Vertrag erst gültig, nachdem der Kreditversicherer (Dritter) der VvB-Concept GmbH dem beantragten Kredit zugestimmt hat. Die endgültige Entscheidung hierüber wird dem Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Beschluss der Kreditgesellschaft mitgeteilt.
8. Wenn der Verkauf durch Vermittlung eines im Namen eines Dritten auftretenden Händlers geschieht, wird der Händler bei Konflikten zwischen der VvB-Concept GmbH und der dritten Partei mitverantwortlich und kann er deshalb in gleichem Maße haftbar gemacht werden.
B. Preis
1. Der von der VvB-Concept GmbH vorgeschlagene Preis versteht sich exklusive Verpackung und Versand. Gebühren und Rechte gehen zulasten des Kunden.
2. Wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist der Kunde verantwortlich für: beladen, stauen, transportieren, entladen und zur Verfügung stellen der gewünschten Entladevorrichtungen und alle daraus erwachsenden Un- und Versicherungskosten.
C. Zahlung
1. Die Waren sind immer zahlbar an die VvB-Concept GmbH. Weder die Agenten der VvB-Concept GmbH noch die Vertreter sind dazu berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. Alle Erhebungs- und Protestkosten sind immer zulasten des Kunden und die Annahme von Wechseln ruft keine Schuldumwandlung hervor.
2. Zahlungen sind innerhalb von fünf Tagen nach Empfang der Rechnung zu leisten. Bei Nichtzahlung bis zum Fälligkeitstag werden von Rechts wegen und ohne vorherige in Verzug Setzung Verzugszinsen in Höhe von 12% des Rechnungsbetrages fällig. Auch ist von Rechts wegen und ohne vorherige in Verzug Setzung eine Pauschalerstattung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages mit einem Mindestbetrag von 250 EUR fällig. Tilgungsstreckungen
heben das Recht auf Verzugszinsen und Schadenersatzansprüche nicht auf. Fünf Tage nach Empfang der Rechnung werden keine Einwände hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Rechnungen akzeptiert.
3. Die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungsbedingungen sind unbedingt einzuhalten.
4. Im Fall von Verkauf, Übertragung, Verpfändung oder Einlage in eine andere Gesellschaft seines Handelsunternehmens oder seiner Ausrüstung vom Kunden, auch wenn eine der Zahlungen oder die Annahme von einem der Wechsel nicht durchgeführt wurde, oder bei Anfang eines Verfahrens zur Abwicklung, Fusion oder Spaltung des Kunden, sind die ausstehenden Beträge ungeachtet der im Voraus eingeräumten Zahlungsbedingungen unmittelbar zurückzuzahlen.
5. Bei Nicht- oder Teilzahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware Eigentum der VvB-Concept GmbH. Bei Zahlungsverzug oder Ablehnung der Waren behält die VvB-Concept GmbH sich das Recht vor, die Waren zurückzunehmen, ungeachtet dessen, wo sich die Ware befindet. Bei Nicht- oder Teilzahlung der Schuld bis zum Fälligkeitstag behält die VvB-Concept GmbH sich das Recht vor, weitere Lieferungen einzustellen. Auch behält die VvB-Concept GmbH sich das Recht vor, den Vertrag von Rechts wegen und ohne vorherige in Verzug Setzung für das Ganze oder für den noch nicht vollstreckten Teil für gelöst zu halten, wobei das Recht, einen Schadenersatz zu fordern, unberührt bleibt.
6. Wenn der Kunde den Auftrag umständehalber stornieren möchte oder nicht in der Lage ist, den totalen Kaufpreis aus irgendwelchem Grund zu bezahlen, ist keiner der bereits geleisteten Zahlungen zurückzufordern und der Kunde ist verpflichtet, einen Schadenersatz in Hohe von 30% des totalen Kaufpreises zu bezahlen, Die bereits ganz oder teilweise gelieferten Waren können unverzüglich von der VvB-Concept GmbH zurückgefordert werden. Diese bleiben Eigentum der VvB-Concept GmbH. Die Waren müssen im ursprünglichem Lieferzustand zurückbefördert werden, sonst haftet der Kunde für alle Kosten, um die Waren zurück in den ursprünglichen Zustand zu bringen.
7. Muster, Zeichnungen, Abmessungen, Gewichte und sonstige Daten sind nur ohne zu verstehen. (Es sei denn, es wurden Bestätigungen und oder gesonderte Vereinbarungen getroffen.) Abweichungen können vom Kunden nicht genutzt werden, um Abnahme oder Zahlung zu verweigern, oder Auflösung oder Schadenersatz zu fordern.
D. Haftung
1. Es ist der VvB-Concept GmbH nicht bekannt, wozu die bestellten Waren dienen müssen. Die VvB-Concept GmbH gibt kein Gutachten im Hinblick auf Materialauswahl oder irgendwelcher andersartiger Gutachten ab. Die VvB-Concept haftet nicht für irgendwelchen Schaden, die anlässlich der Verwendung oder Bestimmung der verkauften Waren verursacht wurde, ausgenommen bei absichtlichem oder arglistigem Verschulden kraft der VvB-Concept GmbH und soweit die zwingenden Vorschriften dies zulassen.
2. Unbeschadet des oben Gesagten übernimmt die VvB-Concept GmbH keine einzige Haftung für den durch verkaufte Waren verursachten Schaden, welcher nicht direkt dem Verschulden der VvB-Concept GmbH zuzuschreiben ist.
3. Wenn und soweit die Haftung der VvB-Concept GmbH behalten wird, darf die Entschädigung für Schäden nie höher sein als 15% des Werts der verkauften Waren und außerdem höchstens über einen Betrag, für den die VvB-Concept GmbH ihre Haftung über einen Versicherungsvertrag abgesichert hat.
E. Annahme der Handelsgüter
1. Die Annahme der Waren findet in unseren Werkstätten statt, wenn sie vor dem Versand zur Verfügung gestellt werden. Wenn der Kunde die bestellten Waren nach Einladung dazu nicht annimmt, wird der Versand mit der Annahme vom Kunden gleichgestellt. Zwei Tage nach Empfang der Waren werden keine Klagen im Hinblick auf die offensichtlichen Mängel mehr hingenommen. Nicht übereinstimmende Waren müssen unmittelbar unter Angabe des Grundes zurückgegeben werden. Über andere Mängel muss der Kunde die
VvB-Concept GmbH innerhalb eines Monats nach deren Feststellung informieren.
2. Klagen müssen immer schriftlich formuliert werden. Der Kunde hat das angebliche Datum des Versandes der Klage zu beweisen. Eine Reaktion auf eine zu späte Klage heißt nicht, dass
diese Bestimmung nicht angehalten wird und geschieht immer unter Vorbehalt aller Rechte und ohne einige nachteilige Anerkennung seitens der VvB-Concept GmbH.
F. Lieferung und Gefahrenübergang
1. Die Lieferung der Waren und der Gefahrenübergang geschieht normalerweise immer in den Werkstätten oder dem Lager der VvB-Concept GmbH (Ex Works), gleich ob die Vertragsbestimmungen im Hinblick auf die Versandkosten den Lieferort erwähnen oder nicht.
G. Beförderung
1. Die Einlieferung des Materials – montiert oder nicht und auf Beförderungsmittel geladen ab Werk oder Lager der VvB-Concept GmbH bis an die Eingangstür des Kunden – ist zulasten des Letztgenannten. Die Zufahrtsstraßen bis an das Unternehmen müssen ordentlich, befahrbar und aufgeschlossen sein.
2. Der Kunde trägt alle Versandrisiken, sogar unter Vorbehalt des Eigentumsrechts.
3. Zusätzliche Kosten im Transport sowie diese verursacht durch Verzögerung, unvorhergesehene Umstände oder durch Zutun des Kunden, weil die Entladung verschoben wurde und auch alle zusätzlichen, wegen Zoll und anderer Formalitäten verursachten Kosten sind auf Rechnung des Kunden.
H. Entladung
1. Die Waren vom Beförderungsmittel mit wirksamen und sicheren Vorrichtungen entladen ist zulasten und auf Gefahr des Kunden. Alle zusätzlichen unerwarteten Kosten sind ebenso zulasten des Kunden.
I. Ablieferung
1. Die entladenen Teile in den Bestimmungsort bringen und alle zusätzlichen Kosten sind zulasten des Kunden.
J. Montage und Inbetriebsetzung
1. Die lokale Montage kann auf Wunsch des Kunden von der VvB-Concept GmbH durchgeführt werden. Wenn der Verkauf ohne Montage geschlossen wird, werden die extra Kosten für diese Montage dem Kunden in Rechnung gestellt.
2. Der Kunde hat den für die Montage der Waren notwendigen Raum zu schaffen und alle Mittel, Arbeitskräfte, Kräne oder Hebevorrichtungen im Hinblick auf die Montage der VvB-Concept GmbH zur Verfügung zu stellen.
3. Der Kunde hat das Material in ausreichender Menge und nach den Qualitätsvorschriften, um die Maschine in Betrieb zu setzen und einzustellen, zur Verfügung der VvB-Concept GmbH zu stellen.
4. Alle zusätzlichen Kosten infolge von Zeitverlust, die der VvB-Concept GmbH nicht zuzuschreiben sind, wie das Nichtvollenden der Räume, das Fehlen der notwendigen Zufuhr, die Nichtbereitschaft der angepassten Fundamente, die Umstellung und/oder Umordnung anderer Waren, usw... werden dem Kunden als Mehrpreis fakturiert.
K. Lieferfrist
1. Die Lieferfrist fängt an, nachdem die Hinnahme eines Auftrags bestätigt wurde und sobald die VvB-Concept GmbH im Besitz aller erforderlichen Auskünfte im Hinblick auf die Durchführung des Auftrags, sowie der ersten, im Auftrag vorausgesetzten Zahlung ist.
2. Falls die (Teil-)Zahlung nicht innerhalb der auf der Rechnung erwähnten Zahlungsfrist empfangen wird, kann die im Kaufvertrag erwähnte Lieferfrist möglicherweise nicht eingehalten werden. In solchen Fällen wird die VvB-Concept GmbH nach Empfang der jeweiligen (Teil-)Zahlung schriftlich eine neue, angemessene Lieferfrist mitteilen.
3. Falls das Land des Kunden eine Einfuhrgenehmigung verlangt, fängt die Lieferfrist erst an, nachdem der Kunde der VvB-Concept GmbH die Notwendigkeit einer Einfuhrgenehmigung zur Kenntnis gebracht hat.
4. Die VvB-Concept GmbH trägt keine Verantwortung für einen eventuellen Lieferverzug. Da wo aber die VvB-Concept GmbH im Fall einer besonderen Vereinbarung die Verantwortung für
möglichen Verzug auf sich nimmt,
a. wird die Haftung der VvB-Concept GmbH sich bei Verzug auf eine Entschädigung beschränken, unter Ausschluss jeder anderen Entschädigung und welche sich auf nicht mehr als 0,5% des Bestellbetrages belaufen darf, für jede ganze Woche des Rückstandes, ab Ende der dritten Woche, und darf die totale daraus entstandene Entschädigung sich auf nicht mehr als 5% des Warenwerts noch des Betrages des ordentlich festgestellten, wirklich erlittenen Schadens belaufen.
b. darf der Kunde keinen Anspruch auf diese Entschädigung erheben:
c. wenn der Verzug der VvB-Concept GmbH nicht zur Last gelegt werden kann, d.h. bei höherer Gewalt, einer General- oder Teilmobilmachung, einem Krieg, Epidemien, einem Lockout, Totalstreik, Defekten an Maschinen oder Ausrüstungen, einem Brand, Überschwemmungen, Explosionen, außergewöhnlichen Temperaturen und in allen Fällen, welche die ganze oder teilweise Arbeitslosigkeit in den Werkstätten der VvB-Concept GmbH verursachen und die normale Produktion verringern oder ausschalten. wenn die Zahlungsbedingungen nicht strikt eingehalten wurden. wenn Verzuge auftreten, da Zoll- oder sonstige, für die Beförderung unentbehrliche Behörden nicht zur Verfügung stehen.
d. wenn Verzuge auftreten, da die notwendigen Transportmittel, Transportzubehörteile und/oder –Genehmigungen nicht rechtzeitig, nicht oder unzureichend vorhanden sind.
e. wenn die Anpassungsarbeiten der Räume des Kunden bis zum geplanten Lieferdatum nicht vollendet sind. Diese Arbeiten müssen 8 Tage vor dem geplanten Anfang der Montage vollendet sein.
f. Der Kunde kann sich keinesfalls auf einen Verzug berufen, um den Kaufvertrag zu brechen.
L. Garantie
1. Die VvB-Concept GmbH gewährt eine Garantie von 6 Monaten nach Inbetriebsetzung gegen unsichtbare Konstruktionsfehler oder unsichtbare Materialmängel. Die Garantiefrist fängt am Tag der Inbetriebsetzung an und gilt nur bei einer normalen Belastung der Waren, während einer normalen Produktion mit Achtstundentagen oder maximal 48 Stunden pro Woche.
2. Die Garantie beschränkt sich ausschließlich auf die Lieferung oder kostenlose Reparatur der Teile oder der hergestellten Organe, die als mangelhaft erkannt wurden. Auf Verlangen der VvB-Concept GmbH sind diese Teile oder Organe frei in die Werkstätten zurückzuschicken.
3. Es wird keine Garantie geleistet für Schäden verursacht durch eine unsachgemäße Behandlung, falsche Programmierung, übermäßige Belastung, eine ungeeignete Werkstatt, ein fehlerhaftes Fundament, Netzspannungsschwankungen, eine falsche Montage oder vom Kunden vorgenommene Änderungen.
4. Die VvB-Concept GmbH kann keine Haftung für andere Schäden als diejenigen an den von ihr gelieferten Wären und Zubehörteilen übernehmen, wie z.B. Produktionsverzögerung, usw.
5. Auch von der Garantie ausgeschlossen sind: Brüche, Beschädigungen, Unfälle, usw., die auf ungeheure oder abnormale Benutzung, nicht ausreichende Sorgen, eine unzureichende Wartung, eine Vergessenheit oder die Unerfahrenheit es Bedieners zuzuschreiben sind.
6. Die Garantie gilt nicht mehr, wenn der Kunde die Waren ohne schriftliche Zustimmung der VvB-Concept GmbH von Dritten instand setzen oder umbauen lässt.
7. Um sich auf die Garantie berufen zu können, muss der Kunde die VvB-Concept GmbH unmittelbar schriftlich von den von ihm festgestellten Mängeln benachrichtigen.
8. Die Garantie ist nicht übertragbar.
M. Gerichtsstand
1. Jede Rechtsstreitigkeit wird ausschließlich in Deutschland, wo auch die VvB-Concept GmbH ihren Firmensitz hat, es sei denn, dass die als Klägerin auftretende VvB-Concept GmbH bevorzugt, das Verfahren vor irgendwelchem anderem zuständigem Gericht einzuleiten. Die zwischen der VvB-Concept GmbH und dem Kunden geschlossenen Verträge sind dem deutschen Recht unterworfen und werden auch dementsprechend ausgelegt.
N. Verzicht
Keine einzige Handlung, fehlende Handlung, kein einziges Stillschweigen oder irgendwelches anderes Verhalten von der VvB-Concept GmbH wird als Abtretung von oder Verzicht auf eigenes Recht oder eigenen Vorteil betrachtet werden.
VvB-Concept GmbH
Josef-Baumann-Straße 29 a
44805 Bochum
Email. info@vb-concept.de
Internet www.vvb-concept.de
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